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Altenheime: Minister Mollers verteidigt Höchstgrenze von 150 Plätzen

08. März 2013: Grenzecho

DG-Sozialminister Harald Mollers (ProDG) hält an der Höchstgrenze von 150 Plätzen in Alten- und Pflegeheimen fest. Vergangene Woche hatte der Raerener Gemeinderat im Interesse des Marienheims Parlament und Regierung aufgefordert, die neue Norm zurückzunehmen.

„Die 150-Betten-Norm ist eine gute Sache, die keinem schadet“, erklärte Mollers am Donnerstag vor der Presse in Eupen. Die Resolution des Raerener Gemeinderates, der sich im Sinne des Marienheims für eine Abkehr von der neuen Höchstgrenze ausgesprochen hatte, bezeichnete der Minister als „kurzsichtig“. Was da zu lesen gewesen sei, habe „schon fast lokalpatriotische Züge“ gehabt.

Die DG könne es sich aber nicht leisten, Politik für oder gegen einzelne Seniorenheime zu machen. Die neue Höchstgrenze von 150 Betten pro Standort bringe „niemanden in die Bredouille“, da derzeit kein Alten- oder Pflegeheim der DG diese Zahl erreiche und die bereits erteilten Genehmigungen ihre Gültigkeit behielten, so Mollers.

Der Minister stellte klar, dass die DG-Regierung das Marienheim, dem es „blendend“ gehe, nicht infrage stelle. Der Trend gehe aber überall in Europa zu kleineren Wohneinheiten für Senioren. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise würden solche Einrichtungen nur bis zu einer Größe von 80 Plätzen bezuschusst, im österreichischen Bundesland Salzburg liege die Höchstnorm bei 100, und die Wallonische Region habe bereits im Jahr 2009 die Maximalgrenze auf 150 Betten pro Alten- oder Pflegeheim festgelegt.

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