Stellungnahme von Alfons Velz in der Plenarsitzung vom 13.12.2012
Worum geht es eigentlich?
Dem Artikel 136 soll folgender Absatz angefügt werden:
“Die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist,
- können einen Stabilitätsmechanismus einrichten,
- der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren
- Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.
Man eröffnet also die Möglichkeit, einen Rettungsmechanismus zu erstellen. Die Abänderung dieses Artikels wäre rechtlich nicht unbedingt erforderlich, da schon durch Artikel 122, Absatz 2 finanzielle Hilfen für unverschuldet in Not geratene Mitgliedsstaaten erlaubt, trotzdem ist die Vertragsänderung hilfreich, weil er das Recht der Mitgliedsstaaten, außerhalb der EU einen dauerhaften Krisenbewältigungsmechanismus zu errichten, klarstellt.