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Vorgezogene Verrentungen im BRF

Stellungnahme von Petra Schmitz in der Plenarsitzung vom 10.12.2012

Die ProDG-Fraktion stimmte dem Dekretentwurf zur Abänderung des Programmdekrets im Hinblick auf eine zeitlich begrenze Maßnahme für den BRF zu.

Petra Schmitz erläuterte, dass eine  ähnliche Methode bereits 1998 angewandt wurde. Der große Unterschied zu damals besteht jedoch darin, dass  es sich 1998 um eine „Muss“-Regelung für alle Personalmitglieder ab 55 Jahren handelte, während die jetzt geplanten vorgezogenen Verrentungen  eine „Kann“-Regelung ab 57 Jahren darstellen. D.h. jeder BRF-Mitarbeiter sollte frei und ohne Druck entscheiden können, ob er diese Möglichkeit in Anspruch nimmt oder nicht.

Diese sozial verträgliche Maßnahme, die im Einvernehmen mit den Arbeitnehmerorganisationen ausgearbeitet wurde ist Teil eines Maßnahmenpaketes zur finanziellen Gesundung des BRF.

Petra Schmitz betnte, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage für vorgezogene Verrentungen im BRF eine unumgängliche Maßnahme ist, um weitere Entlassungen zu verhindern.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme von Petra Schmitz, welche die Möglichkeit der Frühpensionierung im BRF als nachvollziehbare, unumgängliche Maßnahme erklärt.