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Geschäftsführungsvertrag BRF

Stellungnahme von Freddy Cremer in der Plenarsitzung vom 23.11.2015

Dieser Vertrag mit dem BRF, der rückwirkend vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2019 Gültigkeit hat, wurde vom Verwaltungsrat des BRF Anfang September dieses Jahres verabschiedet. Er ist – wie übrigens die Geschäftsführungsverträge mit allen anderen Organisationen – ein strategisches Instrument, das dem BRF eine langfristige Planung ermöglicht. Jeder weiss, dass der BRF schwierige Jahre hinter sich hat. Das Jahr 2012 war mit Sicherheit ein Annus horribilis sowohl für den BRF als Institution wie auch – und dies sogar im Besonderen – für die Mitarbeiter des Hauses. Mit dem Audit im Jahre 2013 und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen wurde der Grundstein für einen grundlegenden Reformkurs gelegt, der seit 2014 konsequent umgesetzt wird. Im November 2015 – also in wenigen Monaten – wird eine Evaluierung der Audit-Umsetzung zeigen, welche Fortschritte in diesem Prozess bisher erzielt wurden und wo noch weitere Optimierungsmöglichkeiten bestehen.

Mehr denn je wird die Integration von Innovation in den kommenden Jahren die alltägliche Arbeit des BRF prägen. Wie sagte es der BRF-Direktor: Der Wandel ist das Beständige geworden. Ich bin davon überzeugt, dass der vorliegende Geschäftsführungsvertrag die Voraussetzungen schafft, damit die Mitarbeiter des BRF sich diesen zukünftigen Herausforderungen stellen können.

Und aus diesem Grund werden die Mehrheitsfraktionen diesem Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung und dem BRF zustimmen.