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Die 6. Staatsreform …. die „Unvollendete“

Wort den Parteien:

Mit der 6. Staatsreform wurden auch der Deutschsprachigen Gemeinschaft bedeutende Befugnisse in vielen Bereichen – so zum Beispiel in der Beschäftigung, im Gesundheitswesen und in der Familienpolitik – übertragen. Bis Januar 2018 werden die konkreten Modalitäten dieser Übertragung ausgearbeitet sein.

Wie bereits in der Vergangenheit, so stehen auch diesmal in einer ersten Phase die reibungslose Übernahme und die Kontinuität der öffentlichen Dienstleistungen im Vordergrund. Die Rechtsnachfolge muss als erstes garantiert sein.

In einer zweiten Phase – und dies ist die entscheidende Phase – wird geprüft, ob die aktuell bestehenden Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen tatsächlich an den Bedarf der DG angepasst sind. Es muss tabulos geprüft werden, wo aufgrund der Besonderheiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft grundlegende Reformen erforderlich sind und wo Effizienz und Transparenz verbessert werden können.

Vereinfacht ausgedrückt: Es genügt nicht, die neuen Zuständigkeiten zu haben, wir müssen in den kommenden Jahren beweisen, dass wir auch fähig sind, diese neuen Zuständigkeiten kreativ und effizient zu gestalten. Die Menschen in unserer Gemeinschaft müssen erkennen, dass durch die Übertragung ein deutlicher Mehrwert geschaffen wird. Das ist die eigentliche Herausforderung, der sich viele Akteure in den kommenden Monaten stellen müssen.

Mit der 6. großen Staatsreform wird der Prozess der Erneuerung der belgischen Staatsstrukturen aber nicht abgeschlossen sein. Wie Mozarts Requiem ist auch die 6. Staatsreform eine „Unvollendete“. Weitere grundlegende Reformen der Staatsstrukturen werden folgen. Dieses umfassende Reformwerk ist aber keineswegs ein Schwanengesang auf den belgischen Staat. Das Gegenteil ist der Fall. Ein gut funktionierender Föderalstaat mit klaren Kompetenzzuweisungen an die bundestaatliche und an die gliedstaatlichen Ebenen ist der beste Garant für den Fortbestand Belgiens.

Zum Thema „Belgien und die Deutschsprachige Gemeinschaft nach der 6. Staatsreform“ organisiert ProDG am 31. Mai 2016 im Triangel in St.Vith einen Vortrags- und Diskussionsabend. Referenten sind neben Ministerpräsident Oliver Paasch der bekannte Lütticher Staatsrechtler Christian Behrendt und Frédéric Bouhon, Mitautor der vor wenigen Monaten beim CRISP erschienenen Studie „La Communauté germanophone après la sixième réforme de l’État: états des lieux, débats et perspectives“.

Welche langfristigen Herausforderungen und Perspektiven ergeben sich für Belgien und für die Deutschsprachige Gemeinschaft im Rahmen eines fortschreitenden Föderalisierungsprozesses? Wie kann sich unsere Gemeinschaft optimal auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen vorbereiten?

Diskutieren Sie mit uns über diese entscheidenden Fragen am 31. Mai. Ihre Meinung interessiert uns!

 

Freddy Cremer
für die ProDG-Fraktion