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Inklusion von Schülern mit Dyskalkulie oder Legasthenie im normalen Unterrichtswesen

Antwort des Ministers Harald Mollers auf eine mündliche Frage

Plenarsitzung vom 03.11.2014

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung wurde 2009 auch von Belgien ratifiziert. Sie definiert Menschen mit Behinderungen als „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“. >> Lesen Sie hier Frage und Antwort