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Einstellung der Förderung für die Raupe VoG

In ihrer letzten Sitzung 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschlossen, die Förderung der Raupe VoG als Einrichtung der Erwachsenenbildung mit sofortiger Wirkung einzustellen und die seitdem 1. Januar 2014 ausgezahlten Mittel zurückzufordern. Auch hat sie entschieden, sich das Recht auf Rückforderung der Zuschüsse für die Jahre 2012 und 2013 vorzubehalten.

Dieser Beschluss wurde nach gründlicher Analyse der umfassenden Untersuchungsakte des Ministeriums getroffen. Die in dieser Dokumentation enthaltenen Fakten haben wichtige Rückschlüsse auf das bereits seit einiger Zeit offene Verfahren der Regierung zur Einstellung der Zuschusszahlungen an die Raupe VoG geboten und Vermutungen in Bezug auf eine zweifelhafte Praxis der Verantwortlichen der Einrichtung beim Nachweisen von Aktivitäten ausreichend bestätigt.

Unabhängig von den Untersuchungen des Ministeriums hat die Staatsanwaltschaft im Dezember 2014 nach Klage eines Zivilbürgers ein Ermittlungsverfahren gegen die Raupe VoG wegen des Verdachts des Subsidienbetrugs eingeleitet. Im Juni 2016 hat die Prokuratorin des Königs auf Anfrage dem Ministerium eine Abschrift der Strafakte übermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen seit Mitte 2016 abgeschlossen und wird aller Voraussicht nach 2017 ein Verfahren vor dem Strafgericht einleiten.

Die Untersuchung des Ministeriums hat ergeben, dass die Raupe VoG in großem Umfang Kurse externer Anbieter als eigene Angebote ausgegeben und dazu nicht wahrheitsgetreue Belege eingereicht hat, um die Förderbedingungen zu erfüllen.

Da die Raupe VoG mit dem Einreichen von nicht gesetzeskonformen Belegen verschiedener Kurse gegen das Dekret zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung verstößt, verliert ihr unter Auflagen genehmigtes Gesamtkonzept 2014-2017 seine Gültigkeit. Daraus ergibt sich, dass die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 ausgezahlten Mittel über keine rechtliche Grundlage mehr verfügen und somit von der öffentlichen Hand zurückgefordert werden müssen.

Darüber hinaus offenbart die Untersuchungsakte des Ministeriums Verstöße gegen die Rechtsgrundlage für bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Daher hat die Regierung ebenfalls entschieden, die Zuschusszahlung an die Raupe VoG für eine BVA-Kraft ab 1. September 2016 einzustellen und die seit 1. Januar 2012 bis 31. August 2016 im Rahmen des BVA-Abkommens für die betreffende BVA-Halbzeitstelle ausgezahlten Mittel zurückzufordern. Auch hat sie den Antrag der Raupe VoG auf Verlängerung des bestehenden BVA-Abkommens für die Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 abgelehnt.

Sowohl der Erlass zur Einstellung der Förderung der Raupe VoG als Einrichtung der Erwachsenenbildung, der ebenfalls die Rückforderung der Gelder aus dem Bereich der Erwachsenenbildung beinhaltet, als auch der Erlass zur Einstellung der Zuschusszahlung für die halbzeitige BVA-Kraft sowie zur Rückforderung vonBVA-Zuschüssen wurden Anfang Januar 2017 dem Präsidenten der VoG offiziell zugestellt.