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Lehrbefähigung der Sekundarschullehrer an der Autonomen Hochschule

Plenarsitzung vom 16.09.2014
Antwort von Minister Mollers auf eine aktuelle Frage

 

Frage: … Studienabsolventen, die ihre Studien im Ausland verfolgt haben und in der DG unterrichten möchten, ermöglicht die Autonome Hochschule ihre Lehrbefähigung, sprich CAP und CAP+, zu erwerben. … Einziges Manko ist die Tatsache, dass besagte Lehrbefähigung lediglich bei uns in der DG gültig ist … Wohlwissend, dass der Erwerb einer Lehrbefähigung mit zeitlichen und finanziellen Aufwänden verbunden, wäre es von Interesse Kooperationen mit inländischen Universitäten, wie der ULG, einzugehen, um diesem Problem entgegenzuwirken und eine Anerkennung in allen Gemeinschaften des Landes zu erreichen. Was ist dahingehend bereits getätigt worden?

HM: … das CAP-Zertifikat der AHS, das nach einer Ausbildung im Umfang von 15 ECTS-Punkten ausgehändigt wird, ist auch in der Französischen Gemeinschaft anerkannt. Die sogenannte CAP+-Ausbildung jedoch ist in den anderen Landes­teilen nicht anerkannt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antwort von Minister Paasch in der Sitzung vom 9. Dezember 2013. Er sagte damals bereits, dass sich die Ausbildung CAP+ nur an eine ganz bestimmte Zielgruppe richtet, nämlich an Personalmitglieder, die aus verschiedenen Gründen keine „agrégation“, also keine AESS, in der Französischen oder Flämischen Gemeinschaft erwerben können: Meist sind es diejenigen, die im Ausland studiert haben, und die infolge ihrer im Studium belegten Fächerkombination und der daraufhin erfolgten Diplomanerkennung von den Universitäten in der Französischen oder Flämischen Gemeinschaft nicht zur „agrégation“ zugelassen werden. >> Lesen Sie her weiter